Barrierefreiheit

Informationen zu unserem Online-Dienst

MULLER Pneus s.à r.l. arbeitet daran, den Online-Shop und die damit verbundenen digitalen Dienstleistungen für möglichst viele Menschen selbstständig und ohne Hindernisse nutzbar zu machen.

Geltungsbereich und Rechtsgrundlage

Diese Information gilt für den von MULLER Pneus s.à r.l. angebotenen Online-Dienst unter www.mullerpneus.lu. Dazu gehören insbesondere die öffentliche Website, die Produktauswahl, der Reifen- und Felgenberater, Termin- und Bestellabläufe, der Warenkorb sowie die für Kundinnen und Kunden bereitgestellten Kontofunktionen.

Maßgeblich sind insbesondere Artikel 15 Absatz 2 und Anhang II des luxemburgischen Gesetzes vom 8. März 2023 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Das Gesetz setzt die Richtlinie (EU) 2019/882 um und gilt seit dem 28. Juni 2025 unter anderem für elektronische Handelsdienstleistungen.

Diese Seite ist die Information über die Barrierefreiheit unseres Dienstes nach Anhang II des Gesetzes. Sie ist keine Zertifizierung und keine Erklärung für eine öffentliche Stelle nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523.

Beschreibung und Nutzung des Dienstes

Der Online-Dienst ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern insbesondere:

  • Informationen über Reifen, Felgen, Dienstleistungen und Standorte abzurufen
  • ein Fahrzeug auszuwählen oder Fahrzeug- und Reifendaten einzugeben
  • passende Produkte und Dienstleistungen auszuwählen und in den Warenkorb zu legen
  • einen Termin beziehungsweise eine Bestellung vorzubereiten und abzuschließen;
  • ein Kundenkonto anzulegen und dort Fahrzeuge, Termine, Angebote und Dokumente zu verwalten.

Die wichtigsten Abläufe werden über die Hauptnavigation oder über „Bestellung & Termin“ gestartet. Die Anwendung führt anschließend schrittweise durch die erforderlichen Angaben. Pflichtangaben und Fehler sollen direkt am betroffenen Feld kenntlich gemacht werden.

Anwendbare Anforderungen

Der Dienst soll Informationen und Funktionen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust bereitstellen. Für den Webauftritt orientiert sich die interne Bewertung an den einschlägigen Anforderungen der jeweils anwendbaren Fassung der europäischen Norm EN 301 549, insbesondere an den Web-Anforderungen, die auf den WCAG-Erfolgskriterien der Stufen A und AA beruhen.

Wahrnehmbar

Inhalte sollen auch ohne eine bestimmte Sinneswahrnehmung zugänglich sein.

Bedienbar

Navigation und Funktionen sollen unter anderem per Tastatur nutzbar sein.

Verständlich

Inhalte, Bezeichnungen und Abläufe sollen nachvollziehbar und vorhersehbar sein.

Robust

Die Website soll mit gängigen Browsern und assistiven Technologien zusammenarbeiten.

Dazu gehören unter anderem Textalternativen, ausreichende Kontraste, sichtbarer Tastaturfokus, sinnvolle Überschriften und Beschriftungen, skalierbare Inhalte, verständliche Fehlermeldungen sowie zugängliche Identifizierungs-, Sicherheits- und Abschlussfunktionen.

Stand der Barrierefreiheit

Der Online-Dienst ist nach dem derzeitigen Stand unserer internen Selbstbewertung teilweise mit den anwendbaren Anforderungen vereinbar. Zentrale Bedienabläufe werden fortlaufend geprüft und verbessert. Eine vollständige Konformitätsprüfung sämtlicher Seiten, Zustände und Kombinationen mit assistiven Technologien ist noch nicht abgeschlossen.

Bereits umgesetzt sind unter anderem semantische Grundstrukturen, beschriftete Formulare, Tastaturzugang für zahlreiche Bedienelemente, sichtbare Fokusmarkierungen, responsive Darstellung und Textalternativen für viele inhaltlich relevante Bilder.

Bekannte Einschränkungen

Die laufende interne Prüfung hat insbesondere folgende verbleibende Risiken ergeben:

  • Einzelne ältere Auswahl-, Aufklapp- und Konfigurationselemente können per Tastatur oder mit Screenreadern noch nicht vollständig nutzbar sein.
  • Bei dynamisch geladenen Inhalten werden Status-, Bestätigungs- oder Fehlermeldungen noch nicht in jedem Fall zuverlässig an assistive Technologien übermittelt.
  • Bei einzelnen Bildern, Symbolschaltflächen oder eingebundenen Inhalten können Textalternativen beziehungsweise zugängliche Namen noch fehlen oder unvollständig sein.
  • Komplexe Tabellen, Dialoge, Konfiguratoren und Bildansichten können bei starker Vergrößerung, schmalen Ansichten oder mit bestimmten assistiven Technologien Einschränkungen aufweisen.
  • Farbkontraste, Fokusdarstellung und die logische Fokusreihenfolge werden auf älteren Seiten noch systematisch nachgeprüft und korrigiert.

Für diese Einschränkungen wird derzeit keine Ausnahme wegen einer grundlegenden Änderung oder unverhältnismäßigen Belastung geltend gemacht. Sie werden im internen Mängelregister verfolgt und nach Auswirkung auf den Bestell- und Terminablauf priorisiert.

Prüfung und laufende Überwachung

Bewertungsmethode
Interne technische Selbstbewertung anhand der anwendbaren Anforderungen, Quellcodeprüfung und Prüfung zentraler Bedienabläufe.
Stand dieser Information
01.10.2026
Prüfrhythmus
Nach wesentlichen Änderungen sowie mindestens einmal jährlich.

Zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Barrierefreiheit werden:

  • festgestellte Mängel mit betroffener Funktion, Auswirkung, Priorität und Status dokumentiert
  • zentrale Kauf-, Termin- und Kontofunktionen bei Änderungen erneut geprüft
  • neue Komponenten möglichst mit nativen HTML-Elementen und zugänglichen Namen umgesetzt
  • Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern in die Priorisierung aufgenommen
  • diese Information bei neuen Erkenntnissen oder wesentlichen Änderungen aktualisiert.

Weitere behördliche Hinweise zu den Informationspflichten finden Sie auf der Informationsseite des OSAPS.

Barrieren melden und Hilfe erhalten

Wenn Sie eine Barriere feststellen oder eine Information in einem anderen zugänglichen Format benötigen, teilen Sie uns bitte die betroffene Seite oder Funktion, das verwendete Gerät und – soweit möglich – das aufgetretene Problem mit.

MULLER Pneus s.à r.l.
E-Mail: info@mullerpneus.lu
Telefon und Standorte: Kontaktseite öffnen

Wir prüfen die Meldung und bemühen uns vorrangig um eine Korrektur im Online-Dienst. Falls dies nicht kurzfristig möglich ist, suchen wir gemeinsam nach einer zugänglichen Alternative. Eine mündliche Erläuterung dieser Informationen kann über unsere Kontaktmöglichkeiten angefragt werden.

Externe Meldemöglichkeit

Probleme mit der Barrierefreiheit eines in Luxemburg angebotenen Produkts oder Dienstes können außerdem dem Office de la surveillance de l’accessibilité des produits et services (OSAPS) gemeldet werden. Informationen zu den Meldewegen enthält die offizielle OSAPS-Seite „Signaler un problème“.

Erstellt: 01.10.2026 · Zuletzt überprüft: 01.10.2026

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