Das Wichtigste im Detail
Aktionsbedingungen
Veranstalter
Veranstalter der Aktion ist Muller Pneus s.à r.l., 6a, Duerfstrooss, L-6695 Mompach, eingetragen im Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg unter B 98317, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer LU19931544.
Aktionszeitraum
Die Aktion gilt für bestätigte Werkstatttermine, die zwischen dem 28.09.2026 und dem 10.10.2026 einschließlich tatsächlich stattfinden. Der Termin darf bereits vor Beginn des Aktionszeitraums vereinbart werden. Maßgeblich ist nicht der Tag der Buchung, sondern der bestätigte Termin, an dem das Fahrzeug vorgestellt und die vereinbarte Leistung begonnen wird.
Teilnahmeberechtigte Kunden
Teilnahmeberechtigt sind Privatkunden und Geschäftskunden. Die Aktion wird per E-Mail und öffentlich auf der Website von Muller Pneus bekannt gemacht. Eine vorherige persönliche Zusendung der Werbung ist keine Teilnahmevoraussetzung. Bei Geschäftskunden wird die Rechnung an das Unternehmen ausgestellt.
Der für einen Kunden und ein Fahrzeug bestätigte Aktionstermin ist nicht auf andere Personen, Unternehmen, Kundenkonten oder Fahrzeuge übertragbar. Andere Kunden können einen eigenen Aktionstermin vereinbaren, sofern im Aktionszeitraum ein Termin verfügbar ist.
Teilnahmeberechtigte Fahrzeuge
Die Anzahl der teilnehmenden Fahrzeuge pro Kunde ist nicht begrenzt. Für jedes Fahrzeug muss ein eigener Werkstatttermin im Aktionszeitraum bestätigt und tatsächlich wahrgenommen werden.
Ausgeschlossen sind Leasingfahrzeuge sowie Fahrzeuge, deren Kosten ganz oder teilweise über eine Leasinggesellschaft, einen Leasingvertrag oder einen Wartungs- oder Servicevertrag eines Leasinggebers abgerechnet werden. Der Ausschluss gilt unabhängig davon, ob der Nutzer des Fahrzeugs Privat- oder Geschäftskunde ist.
Rabatt und erfasste Leistungen
Teilnahmeberechtigte Kunden erhalten 15 % Rabatt auf alle im Rahmen des Aktionstermins tatsächlich erbrachten und auf der Rechnung gesondert ausgewiesenen Dienstleistungen von Muller Pneus. Dazu zählen insbesondere Montage, Auswuchten, Einlagerung, Reparatur und berechnete Entsorgungsleistungen.
Waren sind von der Rabattierung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Neureifen, Felgen, RDKS-Sensoren und sonstige als Waren verkaufte Artikel. Maßgeblich ist die tatsächliche Einordnung der Rechnungsposition als Dienstleistung oder Ware. Der Rabatt wird von den rabattfähigen Dienstleistungspositionen abgezogen.
Buchung und Verfügbarkeit
Die Aktion gilt nur vorbehaltlich verfügbarer Werkstatttermine. Eine Buchungsanfrage begründet noch keinen Anspruch auf einen Termin oder den Rabatt. Voraussetzung ist eine Terminbestätigung durch Muller Pneus. Die Verfügbarkeit kann je Filiale und Leistung unterschiedlich sein.
Geltendmachung des Rabatts
Die Aktion muss bei der Buchung dem Kundenkonto zugeordnet oder spätestens bei der Fahrzeugannahme unter Hinweis auf die veröffentlichte Aktion geltend gemacht werden. Nach Ausstellung der Rechnung kann der Rabatt nicht rückwirkend verlangt oder gutgeschrieben werden.
Umbuchung, Absage und Nichterscheinen
Wird ein Termin auf Wunsch des Kunden auf einen Tag außerhalb des Aktionszeitraums verschoben, entfällt der Rabatt. Das gilt auch, wenn der ursprüngliche Termin im Aktionszeitraum bestätigt war.
Muss Muller Pneus einen bereits bestätigten Termin aus betrieblichen Gründen auf einen Tag außerhalb des Aktionszeitraums verlegen, bleibt der Rabatt für den ersten von Muller Pneus angebotenen zumutbaren Ersatztermin erhalten. Wählt der Kunde stattdessen einen späteren Termin, kann der Rabatt entfallen.
Die Rabattfortgeltung gilt nicht, wenn für die vereinbarte Leistung vom Kunden bestellte Reifen benötigt werden und diese trotz rechtzeitiger Bestellung wegen einer von Muller Pneus nicht zu vertretenden Lieferverzögerung oder Nichtlieferung nicht innerhalb des Aktionszeitraums verfügbar sind. Findet der Werkstatttermin deshalb erst nach dem 10.10.2026 statt, wird kein Aktionsrabatt gewährt. Gesetzliche oder vertragliche Rechte des Kunden im Zusammenhang mit der Reifenbestellung bleiben unberührt.
Bei Absage durch den Kunden, Nichterscheinen oder wenn die vereinbarte Leistung aus einem vom Kunden oder Fahrzeug zu vertretenden Grund nicht ausgeführt werden kann, besteht kein Anspruch auf den Rabatt.
Kombination mit anderen Vorteilen
Die Aktion ist nicht mit anderen Rabatten, Gutscheinen, Sonderpreisen, Rahmenvereinbarungen oder vergleichbaren Preisvorteilen kombinierbar. Bestehen mehrere Preisvorteile, wird nur der für den Kunden wirtschaftlich günstigste einzelne Preisvorteil angewendet. Eine doppelte Rabattierung ist ausgeschlossen.
Keine Auszahlung und keine Übertragung
Eine Barauszahlung, Verrechnung mit früheren Aufträgen, nachträgliche Gutschrift oder Weiterveräußerung des Rabattvorteils ist ausgeschlossen. Der Rabatt kann nicht auf einen anderen Kunden oder ein anderes Kundenkonto übertragen werden.
Missbrauch und technische Fehler
Muller Pneus kann den Rabatt verweigern, wenn konkrete Anhaltspunkte für missbräuchliche Nutzung, falsche Angaben oder eine technische Manipulation vorliegen. Offensichtliche technische oder redaktionelle Fehler dürfen berichtigt werden. Bereits ordnungsgemäß bestätigte Ansprüche bleiben unberührt, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Gesetzliche Rechte
Zwingende gesetzliche Rechte von Kunden, insbesondere Verbraucherrechte und Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen, werden durch diese Aktionsbedingungen nicht eingeschränkt.
Verhältnis zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ergänzend gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Muller Pneus. Soweit diese Aktionsbedingungen für den Rabatt abweichende Regelungen enthalten, gehen die Aktionsbedingungen nur für diese Aktion vor. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
Anwendbares Recht
Es gilt luxemburgisches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Schutzvorschriften und die gesetzlich zuständigen Gerichte unberührt.
Stand der Aktionsbedingungen: 15.09.2026